Lassen Sie uns die Natur pflegen, damit sie eine nährende Zukunft hat.
Nutzen wir das Beste aus dem, was die Natur bietet
Schadstoffe korrekt analysieren
Die Gesetzgebung in Form der ELV- Richtlinie (End of life vehicles) verlangt, dass die Metalle Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI nicht mehr oder nur eingeschränkt im Automobilbau verwendet werden dürfen.
Bei elektrischen und elektronischen Geräten kommen zusätzlich noch die organischen Substanzen polybromierte Biphenyle PBB, polybromierte Diphenylether PBDE, sowie Phthalate als verbotene Stoffe hinzu. Die Grenzwerte für die Elektro- und Elektronikindustrie werden durch die RoHS II- Richtlinie (Restriction of the use of certain hazardous substances) vorgegeben.
Ihre Vorteile
Quantitative und
qualitative Analysen
Überprüfung der RoHS II
Konformität
Zerstörungsfreies
Screening
Unsere Leistungen auf diesem Gebiet:
Überprüfen Sie Ihre Produkte und Lieferkette auf Schadstofffreiheit, um Ihren Kunden das Vertrauen zu schenken, welches Sie verdienen.
Screening anorganischer Stoffe im ppm- Bereich
Bestimmung metallischer Legierungen
Überprüfung von Edelmetallen und Seltener Erde Metallen in Bauteilen und Komponenten
Die Demontage und Zerlegung der Bauteile, die Präparation der Proben und die Durchführung der Messungen inkl. der Erstellung eines Berichtes mit Fotomaterial erfolgen dabei Hand in Hand. Neben der Möglichkeit des zerstörungsfreien Screenings, verfügt die FIT-Umwelttechnik GmbH über ein gutes Netzwerk von Partnern, um nasschemische Schadstoff- und Elementaranalysen für Sie durchzuführen.
RoHS II
RoHS II- Verordnung dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
ELV
Die ELV- Richtlinie über Altfahrzeuge regelt die stoffliche Verwertung von Kraftfahrzeugen durch Recycling innerhalb der Europäischen Union. Sie enthält u. a. Stoffverbote, wie beispielsweise für Schwermetalle und Chrom (VI).